Gute Nachrichten für viele unserer Mitglieder

Ab dem 1. September 2026 erweitert sich die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Davon profitieren viele Arbeitnehmer und Rentner.

KURZ ZUSAMMENGEFASST
✓ Neue gesetzliche Regelung ab 1. September 2026
✓ Einkommensgrenzen bei Nebeneinkünften entfallen
✓ Mehr Mitglieder können künftig vom BLB e.V. beraten werden

 

Was ändert sich?

Die bisherigen Einkommensgrenzen für Nebeneinkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen entfallen vollständig. Dadurch erweitert sich die gesetzliche Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine.

Wer profitiert?

Insbesondere Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger mit zusätzlichen Einkünften aus:
• Vermietung und Verpachtung
• Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
• privaten Veräußerungsgeschäften.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar erzielt jährlich 36.200 € Mieteinnahmen.

Bisher durfte der BLB e.V. die Steuererklärung gesetzlich nicht bearbeiten.
Ab dem 1. September 2026 ist dies möglich.

Unser Tipp

Wenn Sie bisher ausschließlich wegen höherer Mieteinnahmen oder Kapitalerträge nicht von uns beraten werden konnten, sprechen Sie uns an. Wir prüfen gerne, ob Sie künftig von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten profitieren können.

 

 

Bitte beachten

Unverändert ausgeschlossen bleiben Beratungen bei Einkünften aus:


• selbstständiger Tätigkeit
• Gewerbebetrieb
• Land- und Forstwirtschaft.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie Fragen? Ihre Beratungsstelle hilft Ihnen gerne weiter.