Unser Leistungsangebot
- Beratung in allen steuerlichen Belangen für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unterhaltsempfänger und arbeitslos gewordene Steuerpflichtige nach Maßgabe des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG),
wenn diese
a) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG (z.B. Lohn, Gehalt) sowie
Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gem. § 22 Nr. 1 EStG (z.B. Renten) oder
Einkünfte aus Ehegattenunterhalt gem. § 22 Nr. 1a EStG
erzielen oder
b) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt 18.000 EURO oder
(im Fall der Zusammenveranlagung) 36.000 EURO nicht übersteigen
Dies betrifft:
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG (z.B. Zinsen, Dividenden) sowie
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG (z.B. Mieteinnahmen) und
sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG - inkl. Einkünfte aus privaten Veräußerungs-
geschäften gem. § 23 EStG (z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen)
und wenn diese
keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbst-
ständiger Arbeit haben oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen.
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Berechnung des Erstattungsbetrages bzw. der Nachzahlung
- Prüfung der Steuerbescheide
- Beratung zur Wahl der Steuerklassen und zu den Möglichkeiten zur Nutzung gesetzlicher Steuervorteile
- Erstellung von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
- Bearbeitung von Anträgen zur steuerlichen Freistellung von Nebeneinkünften und zur Nichtveranlagung bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche) bei fehlerhaften Steuerbescheiden und Vertretung bei Klagen vor Finanzgerichten
- soweit zulässig, leisten wir Hilfe bei Anträgen zur Freistellung oder zur Erstattung angerechneter Körperschaft- und Kapitalertragsteuer
- Anträge zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage aus der Anlage vermögenswirksamer Leistungen
- Hilfeleistung bei der Erstellung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie
- soweit zulässig, Hilfeleistung beim einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahren, sofern alle Beteiligten Mitglieder des BLB e.V. sind
- Anträge auf Kindergeld, bei Kinder über 18 Jahre
- Hilfeleistung bei der Erstellung von Anträgen auf Altersvorsorgezulage
- Aufwandentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeit (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke - z.B. Übungsleiter)