Nicht nur der Anteil der Rentner an der deutschen Gesamtbevölkerung steigt von Jahr zu Jahr, sondern auch der Anteil derer, die Steuern zahlen müssen. Von fast 22 Millionen Rentnern waren es im letzten Jahr ziemlich genau zwei Drittel.

Der BLB-Tipp:  Wenn das Finanzamt jemanden auffordert, für die letzten 4 bis 7 Jahre Steuererklärungen nachzureichen, ist es meist zu spät. Schmerzhafte Zinsen und Verspätungszuschläge sind teurer als unsere moderaten Jahresbeiträge.

Wem das Essen gratis vom Arbeitgeber oder Dienstherrn gestellt wird, kann sich freuen – wenn’s schmeckt. Unklar war, wie es sich mit der Verpflegungspauschale verhält, wenn das Angebot ignoriert wird, z. B., weil es anderswo besser schmeckt.

Der BLB-Hinweis:   Vogel, friss oder – lass es bleiben, hat der BFH entschieden. Die Pauschale gibt’s nicht als Nachschlag. Bei Auswärtstätigkeit allerdings geht es steuerlich oft um hohe Beträge, Beratung ist also sinnvoll – kommen Sie zu uns.

Endlich hat das Bundesverfassungsgericht eingesehen und entschieden, dass die Zinsen, die der Fiskus auf Steuerschulden erhebt, mit 6 Prozent p.a. viel zu hoch sind. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, das zu ändern.

Der BLB-Tipp:    Leider hat das Urteil keine Rückwirkung. Was vorbei ist, ist vorbei. Ab sofort legen wir allerdings umgehend Einspruch ein, wenn ein Finanzamt auf die Idee kommen sollte, derart horrende Zinsen zu fordern.
 

Wer Haus und Hof mit Gewinn verkauft, muss den Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern lassen. Der Bundesfinanzhof urteilt, dass es kein Gestaltungsmissbrauch ist, wenn man die Immobilie zuvor noch verschenkt.

Der BLB-Tipp:   Mal abgesehen davon, dass man dem Nachwuchs vertrauen sollte, wenn man das so macht, spart man kräftig Steuern bei diesem Steuersparmodell, falls der persönliche Steuersatz des Kindes deutlich unter dem eigenen liegt.

Wer auswärts tätig ist, kann erhöhte Fahrtkosten von zuhause zum Einsatzort geltend machen. Komplizierter sieht es aus, wenn jemand mit seinem privaten Pkw zu einem Sammelpunkt fährt und dort ins Firmenfahrzeug umsteigt.

Der BLB-Tipp:  Lassen Sie uns prüfen, wie in derartigen Fällen optimal zu rechnen ist. Zum einem kommt es auf die Regelmäßigkeit und Häufigkeit an, zum anderen gibt es ein neues Urteil zu solchen Sachverhalten, das zu beachten ist.

Beamte sind hin und wieder tatsächlich etwas besser gestellt als andere. Das fängt mit der Beihilfe an und hört mit der Pension noch nicht auf. Sogar zum Ableben gibt es noch Kohle vom Staat.

Der BLB-Hinweis:  Dem Toten ist es vermutlich egal, aber die Hinterbliebenen mag es interessieren: Das beamtenrechtliche Sterbegeld ist keine steuerfreie Leistung, sondern muss in der letzten Steuererklärung posthum noch versteuert werden.