Die Errichtung einer Photovoltaikanlage führte bisher zur Steuererklärungspflicht. Gewinne aus Stromverkauf und Eigenverbrauch waren zu versteuern. Bei kleinen Anlagen war der Aufwand größer als der Nutzen. Auf Antrag kann jetzt für Anlagen bis 10 kW auf die steuerlichen Vor- und Nachteile verzichtet werden.

Der BLB-Tipp:  Wer sich für die Nichtbesteuerung des Sonnenstroms entscheidet, spart sich die jährlichen Kosten für den Steuerberater, die deutlich höher sind als der Jahresbeitrag für den Lohnsteuerhilfeverein – und der bleibt beratungsbefugt.

Wie das Finanzgericht Münster kürzlich entschieden hat, sind die hohen Gebühren für verspätet eingereichte Steuererklärungen verfassungsrechtlich bedenklich. Der Aussage kann man zustimmen, aber man kann sich nichts kaufen dafür.

Der BLB-Tipp:    Der Bundesfinanzhof hat das letzte Wort zu dem Thema. Bevor das gesprochen ist, besteht aber die Möglichkeit, über einen Abrechnungsbescheid, der angefordert und sodann angefochten werden kann, die „Uhr anzuhalten“.
 

Der Leiter einer freiwilligen Ortsfeuerwehr ist quasi allzeit in Bereitschaft. Und dafür benötigt er selbstverständlich rund um die Uhr ein Auto. Am besten ein schickes schnelles Feuerwehrauto, rot-gelb lackiert und mit einer lauten Sirene ausgestattet. Und das darf er, wie kürzlich entschieden wurde, sogar steuerfrei privat mitnutzen.

Der BLB-Tipp:    Kommen Sie zur freiwilligen Feuerwehr. Mitglieder werden immer gebraucht. Auch ohne ein eigenes Einsatzfahrzeug ist das eine gute Entscheidung.
 

Bonuszahlungen von der Krankenkasse sind erfreulich, mindern aber rechnerisch unter Umständen die Beiträge, die man als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen kann. 

Der BLB-Hinweis:   Das gilt jedoch nur, wenn die Boni unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherten ein finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht. Wem das zu unübersichtlich ist, sollte sich steuerlich beraten lassen.

Eigentlich wird das Kindergeld an Vater oder Mutter für das Kind gezahlt, in dessen Haushalt es wohnt. Ausnahme: Das Kind befindet sich auswärtig zum Studium, und das gilt auch fürs Ausland, ist aber auf ein Auslandsjahr beschränkt.

Der BLB-Tipp:  Auch bei einem mehrjährigen Auslandsstudium muss das Kindergeld nicht abgeschrieben werden, wenn einige Regeln beachtet und eingehalten werden. Wir beraten Sie gern.
 

Bewirtungskosten können Betriebsausgaben für ein Unternehmen sein, aber auch als Werbungskosten für Arbeitnehmer geltend gemacht werden, wenn sie für das Finanzamt nachvollziehbar begründet werden.

Der BLB-Tipp:    Zeitnah nachzuweisen sind Ort und Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Bewirtungsrechnungen dürfen durch selbst unterschriebene Eigenbelege ergänzt werden.